Bei grenzüberschreitenden Handelsvertreterverhältnissen stellt sich häufig die Frage, welches Recht auf den Handelsvertretervertrag anwendbar sein soll. Soll das Recht am Sitz des vertretenen Unternehmers, das Recht am Sitz des Handelsvertreters oder gar das Recht eines dritten Staates gelten? In einigen Fällen versuchen die Parteien eines Handelsvertretervertrages diese Frage zu umgehen, indem diese die Geltung europäischen Rechts vereinbaren.
„Europäisches Handelsvertreterrecht“ kann nicht vereinbart werden
Leider ist die Wahl europäischen Rechts als anwendbares Recht auf einen Handelsvertretervertrag nicht möglich. Zwar gibt es seit 1986 die sogenannte Europäische Handelsvertreterrichtlinie. Diese Richtlinie hat dazu geführt, dass die Handelsvertretergesetze in allen EU-Mitgliedstaaten angeglichen wurden. Aber als anwendbares Recht selbst kann diese Richtlinie von Vertragspartnern nicht gewählt werden.
Grund hierfür ist Folgender: Es gibt die Regel, dass nur das Recht eines Staates wählbar ist. Da die Europäische Union kein Staat, sondern ein Staatenverbund ist, sind die von ihr erlassenen Vorschriften grundsätzlich nicht als anwendbares Recht wählbar. Vielmehr sind ihre Vorschriften verbindliche Aufforderungen an den nationalen Gesetzgeber etwas gesetzlich so zu regeln, wie es die Europäische Vorschrift vorsieht.
Handelsvertreterrichtlinie lebt im Handelsvertreterrecht der Mitgliedstaaten
Damit existiert die Europäische Handelsvertreterrichtlinie zwar als europäische Vorschrift, aber sie ist nur in der Gestalt des deutschen, französischen, polnischen, etc. Handelsvertreterrechts als anwendbares Recht wählbar. Enthält ein Vertrag eine Klausel, nach der der Vertrag dem europäischen Recht unterliegt, ist mit Hilfe des Vertragsinhalts und den Umständen des Einzelfalls zu ermitteln, welches der in Betracht kommenden nationalen Rechte gelten soll. Bleibt eine solche Ermittlung erfolglos, kommen internationale Regelungen zur Anwendung, mit deren Hilfe das anwendbare Recht bestimmt wird. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
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