Handelsagentur als Handelsvertreter übernehmen statt neu gründen

Wer sich als Handelsvertreter selbständig machen will, muss nicht zwangsläufig eine Agentur neu gründen. Es gibt so einige gut etablierte Handelsagenturen auf dem Markt, die beispielsweise aus Altersgründen des führenden Handelsvertreters aufgegeben werden müssen und deswegen einen geeigneten Nachfolger suchen. Warum also nicht übernehmen statt neu gründen?

Persönlichkeit des Handelsverteters mitentscheidend

Die Übernahme einer Handelsvertretung hat viele Besonderheiten. Handelsvertretungen werden stark mit der Persönlichkeit des Inhabers identifiziert. Beziehungen zu Kunden und vertretenen Unternehmen sind aufgebaut worden, oft über Jahre gewachsen und beruhen sehr auf persönlichem Vertrauen. Für den Nachfolger sind gerade diese Kontakte das entscheidende Kaufkriterium. Um diese wertvollen Verbindungen erhalten zu können, muss der potentielle Nachfolger auch vollständig als Marktpartner akzeptiert werden. Für die Übertragung einer Handelsvertretung ist daher gerade die Zustimmung der vertretenen Unternehmen eine ganz wesentliche Voraussetzung. Denn es steht den Vertretungen aufgrund der persönlichen Dienstleistungsverpflichtung des Handelsvertreters frei, das Handelsvertretungsverhältnis mit dem Nachfolger fortzusetzen oder auch nicht. Deshalb sollte sich der Vorgänger rechtzeitig mit den vertretenen Unternehmen verständigen und für das Kennenlernen von Nachfolgevertreter und Vertretung einen längeren Zeitraum einplanen. Ist das Einverständnis des vertretenen Unternehmens zur Übernahme der Handelsvertretung erteilt worden, sollte über die Fortführung des Vertrages eine Vereinbarung zwischen vertretenen Unternehmen und Nachfolger geschlossen werden. Ebenfalls müssen zwischen Vorgänger- und Nachfolge-Handelsvertreter die Übergabemodalitäten in einem Unternehmenskaufvertrag vereinbart werden.

Alternative - die schrittweise Nachfolge als Handelsvertreter 

Neben der Übertragung einer Handelsvertretung durch einen Unternehmensverkauf „in einem Wisch“ kann die Nachfolge auch in mehreren Schritten erfolgen. Dies kann geschehen, indem der Nachfolger an der Handelsvertretung beteiligt wird, oder dass er vorweg als Angestellter tätig ist. Das hat den Vorteil, dass dem Nachfolger erst dann größere Einflussmöglichkeiten eingeräumt werden, wenn er genügend Erfahrungen gesammelt und sich für seine zukünftige Position bewährt hat.

Formale Voraussetzungen als Handelsverteter überprüfen (lassen)

Vor der Übernahme einer Handelsvertretung sind vom Handelsvertreter unbedingt rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Fragen zu beachten, die bei einer Nachfolge wichtig sind. Worauf bei einer Nachfolgeplanung in Handelsvertretungen besonders zu achten ist und welche Lösungsmöglichkeiten es für bestimmte Probleme gibt, erhalten Interessierte in der Broschüre „Nachfolge in Handelsvertretungen – Generationswechsel planen und gestalten“, die im CDH Shop erworben werden kann. CDH-Mitglieder oder Handelsvertreter, die vor der Entscheidung einer Nachfolgeregelung stehen, sollten sich stets zur Beratung an ihren CDH-Landesverband wenden. Die CDH berät Handelsvertreter auch in Nachfolge-Fragen.

Mehr zu den Vorteilen einer CDH Mitgliedschaft als Handelsvertreter erfahren Sie hier!

 

 

 

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