Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit der Nutzung der Dienstleistung der CDH eService GmbH (nachfolgend CDH eService) auf www.handelsvertreter.de erkennen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an und akzeptieren diese. Die CDH eService erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Soweit .de-Domains Gegenstand dieses Vertrages sind, gelten ergänzend die DENIC-Registrierungsbedingungen, die DENIC-Registrierungsrichtlinien sowie die DENIC-Direktpreisliste.
Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Inserenten erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Inserenten unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.
Diese Vertragsbedingungen gelten auch für zukünftige Aufträge zwischen dem Auftraggeber und CDH eService, auch dann, wenn sie nicht gesondert erwähnt werden. Mit einer Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen an.
Die unterschiedlichen Top-Level-Domains ("Endkürzel") werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Registrierungsbedingungen, die DENIC-Registrierungsrichtlinien sowie die DENIC-Direktpreisliste.
Vertragspartner
Die INCREON GmbH, HRB 130165 AG München, Ismaning, führt im Auftrag der CDH eService, Berlin - München, die organisatorischen Leistungen auf der Internetplattform aus (z.B. Marketing, Vertrieb, Technik, Inserenten-Support und Inserenten-Service, Providing) und ist mitverantwortlich.
Die Providing-Leistungen führt die Factsoft AG, HRB 127 116 AG München, München im Auftrag der INCREON GmbH und der CDH eService aus und ist damit verantwortlich für Aufgaben, die im weitesten Sinn in Zusammenhang mit den Providing-Leistungen stehen und für Aufgaben, die im weitesten Sinn in Zusammenhang mit Datenbank- und PHP-Programmierung und dem technischen Support stehen.
Allgemeine Definitionen
Mit "CDH eService" wird in diesen AGB die juristische Person benannt, die die Internet-Plattform http://www.handelsvertreter.de betreibt. "Angebote", "Gesuche" und "Handelsvertreter-Branchenbuch" sind ein Teil der Internetplattform der CDH eService.
Mit "Inserent" wird in diesen AGB diejenige natürliche oder juristische Person, Gesellschaft oder andere Personenvereinigung des privaten Rechts bezeichnet, die ein Angebot oder Gesuch aufgegeben hat oder aufzugeben beabsichtigt oder einen Auftrag zur Bannerwerbung auf www.handelsvertreter.de erteilt oder erteilte. Weiterhin wird mit "Inserent" derjenige bezeichnet, der sich in das Handelsvertreter-Branchenbuch auf der Plattform einträgt.
Mit "Leser" werden in diesen AGB diejenigen natürlichen oder juristischen Personen, Gesellschaften oder andere Personenvereinigungen des privaten Rechts bezeichnet, die sich die auf www.handelsvertreter.de bereitgestellten Daten anzeigen lassen. "Kunde" ist jeder Inserent oder Leser.
Teil A: Vereinbarungen
1 Gegenstand
1.1 Branchenbuch
(1.1.1)
Gegenstand ist die Bereitstellung von Speicherplatz durch die CDH eService zur Speicherung einer Website des Inserenten und die Einstellung dieser Website in das World Wide Web sowie die Aktualisierung und Wartung dieser Website.
(1.1.2)
Gegenstand ist die Einrichtung von E-Mail-Accounts für den Inserenten und die Speicherung von E-Mails des Inserenten.
(1.1.3)
Gegenstand ist die Anmeldung der vom Inserenten gewünschten Domains durch die CDH eService, wenn der Inserent die Nutzung einer oder mehrerer Internet-Domains wünscht.
1.2 Vertriebsbörse (Angebote und Gesuche)
Gegenstand ist die Bereitstellung von Speicherplatz durch die CDH eService zur Schaltung eines Angebots oder Gesuchs auf www.handelsvertreter.de
2 Pflichten der CDH eService
2.1 Branchenbuch
(2.1.1)
Die CDH eService garantiert eine Erreichbarkeit seines Internet-Webservers von 97 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von CDH eService liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist.
(2.1.2)
Die CDH eService überlässt dem Inserenten Speicherplatz auf einem Server, der zur Speicherung von E-Mails und gegebenenfalls einer Webseite geeignet ist. Bei diesem Server handelt es sich um einen eigenen Server der CDH eService. Das vom Inserenten gewählte Leistungs-Paket in seiner jeweils gültigen Form definiert die Speicherkapazität und die Nutzung.
(2.1.3)
Der E-Mail-Account (Ziffer 1.1.2) umfasst eine definierte Menge von E-Mail-Adressen unter einer vom Inserenten bestimmten Domain. Das vom Inserenten gewählte Leistungs-Paket in seiner jeweils gültigen Form ist Grundlage für Art und Umfang.
(2.1.4)
Die CDH eService trägt dafür Sorge, dass die gemäß Ziffer 2.1.2 gespeicherte Website des Inserenten im World Wide Web weltweit abrufbar ist und, dass der Inserent in der Lage ist, die gemäß Ziffer 2.1.3 gespeicherten E-Mails weltweit über das Internet abzurufen.
(2.1.5)
Um dem Inserenten den jederzeitigen Zugriff auf die gemäß Ziffer 2.1.3 gespeicherten E-Mails und die gleichfalls gemäß Ziffer 2.1.2 gespeicherte Website zu ermöglichen, vergibt der Anbieter einen Benutzernamen und ein Passwort an den Inserenten.
(2.1.6)
Die CDH eService wird sich bemühen, den E-Mail-Account gegen den Zugriff unbefugter Dritter zu schützen und zu verhindern, dass die E-Mail-Kommunikation des Inserenten durch Dritte überwacht wird. Eine Gewähr dafür, dass die E-Mail-Kommunikation unbefugten Dritten nicht zur Kenntnis gelangt, kann die CDH eService indes nach dem derzeitigen Stand der Datensicherheit im World Wide Web nicht übernehmen.
(2.1.7)
Die CDH eService ist nicht berechtigt, die E-Mail-Kommunikation des Inserenten zu überwachen oder zu kontrollieren.
(2.1.8)
Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird die CDH eService im Verhältnis zwischen dem Inserenten und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Die CDH eService hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. Die CDH eService übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Inserenten beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
(2.1.9)
Der Inserent garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Inserenten oder mit Billigung des Inserenten beruhen, stellt der Inserent der CDH eService, deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei.
(2.1.10)
Die CDH eService verpflichtet sich zur Prüfung, ob die vom Inserenten gemäß Ziffer 1.1.3 gewünschten Domains bereits an Dritte vergeben sind.
(2.1.11)
Falls die Prüfung gemäß Ziffer 2.1.9 ergibt, dass die vom Inserenten gewünschten Domains noch nicht an Dritte vergeben sind, wird die CDH eService unverzüglich die Registrierung der Domains beantragen. Die Anträge sind für Domains mit der Endung "de" an die DENIC e.G. und für Domains mit den Endungen "com", "net" oder "org" an die Network Solutions, Inc. zu richten.
(2.1.12) Falls die Prüfung gemäß Ziffer 2.1.9 ergibt, dass die vom Inserenten gewünschten Domains bereits an Dritte vergeben sind, wird die CDH eService den Inserenten hiervon unterrichten. Weitergehende Verpflichtungen hinsichtlich der bereits vergebenen Domains hat die CDH eService nicht.
(2.1.13)
Rückfragen, die die CDH eService nach der Domain-Anmeldung gemäß Ziffer 2.1.10 von den Vergabestellen (DENIC e.G. bzw. Network Solutions, Inc.) erhält, wird die CDH eService zügig und in Abstimmung mit dem Inserenten beantworten. Den Erfolg der Anmeldung, d.h. die tatsächliche Registrierung der Domains schuldet die CDH eService nicht.
(2.1.14)
Der Inserent wählt bei der Bestellung ein konkretes Leistungs-Paket der CDH eService aus.
2.2 Vertriebsbörse (Angebote und Gesuche)
(2.2.1)
Die CDH eService ist ein Vermittler von Daten. Diese Daten werden durch den Inserenten an die Vertriebsbörse übermittelt und dem/der Leser-/in zur Verfügung gestellt.
(2.2.2)
Um dem Inserenten den jederzeitigen Zugriff auf die gespeicherten Angebote bzw. Gesuche zu ermöglichen, vergibt sich der Inserent einen Benutzernamen und ein Passwort.
(2.2.3)
Die CDH eService übernimmt in keiner Weise Gewähr für die Richtigkeit und/oder die Rechtmäßigkeit der vom Inserenten übermittelten Daten. Für den Inhalt der übermittelten Daten ist der Inserent selbst verantwortlich. Eine redaktionelle Bearbeitung findet seitens der CDH eService in der Regel nicht statt.
Die CDH eService behält sich vor, dass übermittelte Daten sitten- oder rechtswidrigen Inhalts - auch bei bloßem Verdacht - Lesern nicht mehr zur Verfügung gestellt und zumindest an die Sicherheitsbehörden weitergeleitet werden. Leistungen können jederzeit erweitert, verkürzt oder sonstigen Veränderungen unterworfen werden. Die Abrechnung der Anzeigen erfolgt laut aktueller, gültiger Preisliste. Im Falle einer Stornierung eines Angebots oder Gesuchs durch den Inserenten erfolgt keine Rücküberweisung und/oder Erstattung des Honorars.
Die CDH eService behält sich weiterhin vor, Links zu Webseiten auf anderen Servern und/oder komplette gestaltete Anzeigen ohne Angabe von Gründen und ohne Benachrichtigung an den Inserenten zu löschen und Eingaben von bestimmten Inserenten unmöglich zu machen.
3 Pflichten des Inserenten
3.1 Branchenbuch
(3.1.1)
Der Inserent sichert zu, dass die von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, der CDH eService jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage der CDH eService binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere
(a) Name und postalische Anschrift des Inserenten,
(b) Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners für die Domain,
(c) Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners für die Domain sowie falls der Inserent eigene Name-Server stellt
(d) zusätzlich die IP-Adressen des primären und sekundären Nameservers einschließlich der Namen dieser Server.
(3.1.2)
Sollte es bei der Nutzung des Servers gemäß Ziffer 2.1.1 zu Störungen kommen, so wird der Inserent die CDH eService von diesen Störungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
(3.1.3)
Der Inserent ist verpflichtet, die Zugangsdaten gemäß Ziffer 2.1.5 gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Insbesondere sind Benutzername und Passwort so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen Missbrauch des Zugangs durch Dritte auszuschließen.
(3.1.4)
Als unbefugte Dritte im Sinne Ziffer 3.1.3 gelten nicht die Personen, die vertraglich vereinbarte Leistungen mit Wissen und Willen des Inserenten nutzen.
(3.1.5)
Der Inserent ist nur dann dazu berechtigt, den vertragsgegenständlichen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, wenn die CDH eService einer solchen Nutzungsüberlassung an Dritte schriftlich zustimmt.
(3.1.6)
Der Inserent versichert, dass er keine Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz speichern und in das Internet einstellen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht, gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Inserent, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte zum Gegenstand haben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Inserent der CDH eService unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 Euro. Darüber hinaus verpflichtet sich der Inserent, lediglich solche Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen E-Mail-Account gemäß Ziffer 1.1.2 zu speichern und per E-Mail zu übermitteln, die nicht gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen.
(3.1.7)
Der Inserent verpflichtet sich, den Anbieter von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, die der Inserent auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz gespeichert hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, die CDH eService von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.
(3.1.8)
Die Freistellungsverpflichtung des Inserenten gemäß Ziffer 3.1.7 gilt auch für Ansprüche Dritter gleich welcher Art, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, die der Inserent auf dem vertragsgegenständlichen E-Mail-Account (Ziffer 1.1.2) gespeichert bzw. über diesen E-Mail-Account an Dritte übermittelt hat.
(3.1.9)
Sollten Dritte gegen den Inserenten Ansprüche auf Änderung, Löschung oder Übertragung einer oder mehrerer der vertragsgegenständlichen Domains - gleich aus welchem Rechtsgrund - geltend machen, ist der Inserent verpflichtet, die CDH eService hiervon unverzüglich zu unterrichten. Dasselbe gilt von behördlichen Maßnahmen gleich welcher Art, die aus der Verwendung einer oder mehrerer der vertragsgegenständlichen Domains resultieren.
(3.1.10)
Der Inserent verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen und die Vergabebestimmungen der DENIC e.G. bzw. der Network Solutions, Inc. anzuerkennen. Die Geschäftsbedingungen und Vergabebestimmungen der DENIC e.G. bzw. der Network Solutions, Inc. sind im Internet über www.denic.de bzw. www.networksolutions.com abrufbar.
(3.1.11)
Für die Eintragung der Domains bei der DENIC e.G. bzw. bei Network Solutions, Inc. ist eine natürliche Person als allgemeiner Ansprechpartner - "Admin-C" - für Rückfragen anzugeben. Nach den Vergabebestimmungen der DENIC e.G. muss der "Admin-C" in der Organisation angesiedelt sein, für die die jeweilige Domain eingetragen wird, und in Deutschland seinen allgemeinen Gerichtsstand haben. Der "Admin-C" ist nach den Vergabebestimmungen der DENIC e.G. für die Domain rechtlich verantwortlich, wenn der Inserent nicht oder nicht mehr existiert oder in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
(3.1.12)
Der Inserent hat einen "Admin-C" zu bestimmen, der Verantwortlicher im Sinn von Ziffer 3.1.11 für sämtliche Domains gemäß Ziffer 1.1.3 wird.
(3.1.13)
Der Inserent hat in seine E-Mail Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. Die CDH eService behält sich das Recht vor, für den Inserenten eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurückzusenden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind.
(3.1.14)
Der Inserent verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming").
(3.1.15)
Der Inserent ist verpflichtet, seine Internet-Seite und - sofern der CDH eService-Shop Gegenstand des Vertrages ist - seinen Internet-Shop so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, hochauflösende Bilder etc., die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. Die CDH eService ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Inserenten oder durch Dritte auszuschließen. Die CDH eService wird den Inserenten unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren.
3.2 Vertriebsbörse (Angebote und Gesuche)
(3.2.1)
Der Inserent sichert zu, dass die von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, der CDH eService jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage der CDH eService binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name und postalische Anschrift E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des Inserenten.
(3.2.2)
Sollte es bei der Nutzung des Servers zu Störungen kommen, so wird der Inserent die CDH eService von diesen Störungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
(3.2.3) Der Inserent ist verpflichtet, die Zugangsdaten gemäß Ziffer 2.2.2 gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Insbesondere sind Benutzername und Passwort so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen Missbrauch des Zugangs durch Dritte auszuschließen.
(3.2.4)
Als unbefugte Dritte im Sinne Ziffer 3.2.3 gelten nicht die Personen, die vertraglich vereinbarte Leistungen mit Wissen und Willen des Inserenten nutzen.
(3.2.5)
Der Inserent verpflichtet sich, den Anbieter von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, die der Inserent auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz gespeichert hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, die CDH eService von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.
4 Internet-Präsenz, Inhalte, Sperrung von Inhalten und E-Mail-Accounts
4.1 Branchenbuch
(4.1.1)
Der Inserent ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite und - sofern der CDH eService-Shop Gegenstand des Vertrages ist - in sein Shop-Angebot eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Inserent wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Inserent stellt die CDH eService von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.
(4.1.2)
Die CDH eService ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenzen des Inserenten auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen.
(4.1.3)
Wenn und soweit der Inserent den vertragsgegenständlichen Speicherplatz entgegen der Zusicherung gemäß Ziffer 3.1.6 zur Speicherung rechtswidriger Inhalte nutzt, ist der Anbieter berechtigt, den Zugriff auf diese Inhalte über das World Wide Web durch geeignete Maßnahmen zu sperren. Dies gilt auch, wenn und soweit der Inserent den vertragsgegenständlichen E-Mail-Account entgegen der Zusicherung gemäß Ziffer 3.1.6 zur Speicherung bzw. Übermittlung rechtswidriger Inhalte nutzt.
(4.1.4)
Wenn und soweit der Inserent den vertragsgegenständlichen Speicherplatz entgegen der Zusicherung gemäß Ziffer 3.1.6 zur Speicherung rechtswidriger Inhalte nutzt, ist der Anbieter berechtigt, den Namen und die ladungsfähige Anschrift des Inserenten Dritten mitzuteilen, um auf diese Weise behördliche und gerichtliche Maßnahmen gegen den Inserenten zu ermöglichen. Dies gilt auch, wenn und soweit der Inserent den vertragsgegenständlichen E-Mail-Account zur Speicherung bzw. Übermittlung rechtswidriger Inhalte nutzt
5 Preise und Zahlung
5.1 Branchenbuch
(5.1.1)
Die Preise für Leistungs-Pakete der CDH eService sind Festpreise. Das vom Inserenten gewählte Leistungs-Paket in seiner jeweils gültigen Form ist die Abrechnungsgrundlage.
(5.1.2)
Das vom Inserenten gewählte Leistungs-Paket in seiner jeweils gültigen Form definiert das im Tarif enthaltene Datentransfervolumen pro Monat. Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe aller mit dem Inserentenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z.B. Mails, Download, Upload, Webseiten). Für die Feststellung des Datentransfervolumens entspricht ein Gigabyte eintausend Megabyte, ein Megabyte eintausend Kilobyte und ein Kilobyte eintausend Byte.
(5.1.3)
Die CDH eService ist berechtigt, die Vergütung für die von ihm angebotenen Leistungs-Pakete nach billigem Ermessen zu erhöhen. Zu weiteren Erhöhungen der Vergütung ist die CDH eService berechtigt, wenn die letzte Preiserhöhung mindestens sechs Monate zurückliegt.
(5.1.4)
Die CDH eService ist berechtigt, die Entgelte für Datentransfers, die über das vom Inserenten gewählte Leistungs-Paket hinaus gehende Volumen übersteigen sowie für die Entgelte von Messaging-Leistungen maximal einmal je Quartal zu erhöhen.
(5.1.5)
Die CDH eService wird dem Inserenten die vertraglich geschuldete Vergütung für das vom Inserenten gewählte Leistungs-Paket sowie die nutzungsabhängigen Entgelte einmal jährlich für 12 Monate im Voraus in Rechnung stellen. Zahlungsmöglichkeiten sind Rechnung, Lastschrifteinzug (nur Deutschland) und Kreditkarte. Bei der Anzeigenschaltung muss der Inserent eine dieser Möglichkeiten auswählen. Die Rechnungen sind sofort ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Kündigung erfolgt keine Rückerstattung der bereits bezahlten Leistungen.
(5.1.6)
Gerät der Inserent mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist der Inserent zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. verpflichtet. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins. Die CDH eService ist berechtigt, die Internet-Präsenzen des Inserenten, auch des Inserenten des Wiederverkäufers, sofort zu sperren.
(5.1.7)
CDH eService ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
(5.1.8)
Bei Aktionen gelten die dort angegebenen Preise nur für die Laufzeit der jeweiligen Aktion. Die Kündigungsfristen gelten jedoch wie unter Kündigungsfristen beschrieben. Verlängert sich der Zeitraum einer beauftragten Aktionsleistung automatisch, so sind ab Beginn der Verlängerung nicht mehr die Aktionspreise, sondern die regulären Preise gültig.
5.2 Vertriebsbörse
(5.2.1)
Die Preise für Angebote und Gesuche der CDH eService sind Festpreise. Die vom Inserenten gewählte Anzeigendauer ist die Abrechnungsgrundlage.
(5.2.2)
Die CDH eService ist berechtigt, die Vergütung für die von ihm angebotenen Leistungen nach billigem Ermessen zu erhöhen. Zu weiteren Erhöhungen der Vergütung ist die CDH eService berechtigt, wenn die letzte Preiserhöhung mindestens sechs Monate zurückliegt.
(5.2.3)
Die CDH eService wird dem Inserenten die vertraglich geschuldete Vergütung für die vom Inserenten gewählte Schaltdauer in Rechnung stellen. Die Rechnungen sind sofort ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungsmöglichkeiten sind Lastschrifteinzug (nur Deutschland) und Kreditkarte (über Worldpay). Bei der Anzeigenschaltung muss der Inserent eine dieser Möglichkeiten auswählen. Eine eventuelle Aufforderung durch den Inserenten, eine oder mehrere Anzeigen nicht zu veröffentlichen, entbindet diesen nicht von der Zahlungspflicht.
(5.2.4)
Gerät der Inserent mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist der Inserent zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. verpflichtet. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins. Die CDH eService ist berechtigt, die Internet-Präsenzen des Inserenten, auch des Inserenten des Wiederverkäufers, sofort zu sperren.
(5.2.5)
Bei Aktionen gelten die dort angegebenen Preise nur für die Laufzeit der jeweiligen Aktion. Die Kündigungsfristen gelten jedoch wie unter Kündigungsfristen beschrieben. Verlängert sich der Zeitraum einer beauftragten Aktionsleistung automatisch, so sind ab Beginn der Verlängerung nicht mehr die Aktionspreise, sondern die regulären Preise gültig.
(5.2.6)
Der Vergütungsanspruch von handelsvertreter.de beruht auf dem Zur-Verfügung-Stellen der vertraglich vereinbarten Leistungen. Ob der Inserent diese Leistungen dann auch tatsächlich in Anspruch nimmt, spielt insofern keine Rolle. Eine Rückerstattung im Falle einer Stornierung liegt im Ermessen des Betreibers und muss individuell geprüft werden.
(5.2.7)
handelsvertreter.de hat keinen direkten Einfluss auf die Reaktion von Lesern auf die inserierten Angebote und Gesuche und kann somit keine Haftung für die Anzahl etwaiger Kontakte übernehmen. Im Weiteren lehnt handelsvertreter.de jegliche Erfolgsgarantie für das Zustandekommen eines Kontaktes zwischen dem Inserenten und etwaigen Lesern ab.
6 Gewährleistung und Haftung
Die CDH eService ist ein Mittler von Daten und Informationen. Die Unversehrtheit von Daten und Informationen kann von der CDH eService in keiner Hinsicht garantiert werden. Aus diesem Grunde haftet die CDH eService auch nicht für Schäden, die durch unrichtig dargestellte oder defekte Daten entstehen. Die CDH eService haftet höchstens in Höhe der bezahlten Kosten für in Anspruch genommene Leistungen. Darüber hinausgehende Forderungen (z.B. entgangener Gewinn) können nicht geltend gemacht werden.
(6.1)
Für Mängel seiner Leistungen gemäß den Ziffern 1 und 2 dieses Vertrages haftet die CDH eService nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
(6.2)
Die CDH eService haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zu seinem Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich stehen.
(6.3)
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die CDH eService nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung der CDH eServiceauf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen der CDH eService.
(6.4)
Die CDH eService übernimmt keine Haftung für die im Internet angebotenen Inhalte sowie für Schäden, die aus deren Nutzung resultieren.
7 Laufzeit, Kündigung
7.1 Branchenbuch
(7.1.1)
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien durch schriftliche Erklärung erstmals nach einer Laufzeit von zwölf Monaten mit einer Frist von vier Wochen zum Ablauf des Vertrages gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere zwölf Monate auf Basis des vom Inserenten gewählten Pakets und der jeweils gültigen Preisliste. Die Kündigung erfolgt mit sofortiger Wirkung. Es erfolgt keine Rückerstattung der bereits bezahlten Leistungen.
(7.1.2)
Ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen.
(7.1.3)
Ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Vertrages liegt für den Provider insbesondere dann vor, wenn der Inserent
(a) mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät,
(b) schuldhaft gegen eine der in den Ziffern 3 und 4 sowie im Teil B geregelten Pflichten verstößt,
(c) trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist Internet-Seiten sowie - sofern der CDH eService-Shop Gegenstand des Vertrages ist - die Inhalte seines Internet-Shops nicht so umgestaltet, dass sie den in Ziffer 3.1.15 geregelten Anforderungen genügen oder
(d) schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien verstößt.
(7.1.4)
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt gilt.
(7.1.5)
Gegenstand der Vereinbarung sind alle vom Inserenten beantragten Domains, soweit sie dem Inserenten zugeteilt wurden. Soweit einzelne Domains eines Tarifes durch den Inserenten oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Inserenten auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. Weder für einzelne Domains eines Tarifes noch für zusätzliche einzeln gebuchte Domains erfolgt bei einer vorzeitigen Kündigung eine Erstattung, sofern nicht die Kündigung durch die CDH eService verschuldet worden ist. Die Kündigung erfolgt mit sofortiger Wirkung. Dies gilt ebenso für andere abtrennbare Einzelleistungen eines Tarifes oder zusätzlich gebuchte Optionen.
(7.1.6)
Sofern der Inserent seine Domain nicht spätestens vierzehn Tage nach Wirksamkeit der Kündigung in die Pflege eines anderen Anbieters gestellt hat, ist CDH eService berechtigt, die Domain freizugeben. Spätestens nach Ablauf der vorgenannten Frist erlöschen alle Rechte des Inserenten aus der Registrierung.
7.2 Vertriebsbörse
(7.2.1) Der Vertrag wird auf die Dauer der Anzeigenschaltung geschlossen. Die Laufzeiten für jede auf oder in der Vertriebsbörse kostenpflichtig angebotene Dienstleistung beträgt maximal 3 Monate. Danach werden die Anzeigen automatisch gelöscht.
(7.2.2)
Ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen.
(7.2.3)
Ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Vertrages liegt für den Provider insbesondere dann vor, wenn der Inserent
(a) mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät,
(b) schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien verstößt.
(7.2.4)
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt gilt.
8 Datenschutz
(8.1)
Die CDH eService weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden.
(8.2)
Die CDH eService weist den Inserenten ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Inserent weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Inserenten aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Inserent vollumfänglich selbst Sorge.
(8.3)
Vertriebsbörse: Bei Chiffreanzeigen in der Vertriebsbörse werden die der Chiffrenummer zugeordneten Daten von der CDH eService gespeichert. Sie wird jedoch nicht übermittelt.
(8.4)
Ergänzend wird auf die Datenschutzerklärung von handelsvertreter.de verwiesen.
9 Distanzierungserklärung
Auf den Seiten der CDH eService befinden sich Links zu anderen Seiten und Bildern im Internet. Für alle diese Links sowie für alle anderen Hinweise auf andere oder von anderen Internetseiten gilt: Die Betreiber von www.handelsvertreter.de haben keinerlei Gestaltungsmöglichkeit hinsichtlich der Inhalte der gelinkten Seiten. Deshalb distanziert sich die CDH eService hiermit von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf diesen Homepages Dritter.
10 Schlussbestimmungen
(10.1)
Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
(10.2)
Sofern der Inserent Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, München als Gerichtsstand vereinbart.
(10.3)
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.
Teil B: Lizenz-Vereinbarungen für die Nutzung von eesy (Software zur Selbstpflege eigener Webseiten im Branchenbuch)
eesy eService System als Anbieter eine Internet-Software zur Pflege von Webseiten hat für die CDH eService ein Content-Management-System entwickelt. Lesen Sie nachfolgende Lizenzbedingungen aufmerksam und sorgfältig durch, bevor Sie eesy über einen Internet-Browser aufrufen, das Passwort eingeben und in den Edit-Modus wechseln.
1 Lizenzbedingungen
Durch die erstmalige Verwendung von eesy (Internet-Software zur Online-Pflege von Internetauftritten) über einen Internet-Browser, bei der der Inserent sein Passwort eingibt und in den Edit-Modus wechselt, erklärt sich der Inserent ausdrücklich mit den nachstehenden Lizenzbestimmungen einverstanden.
2 Einräumung einer Lizenz
(2.1)
Diese Lizenz erlaubt dem Inserenten die Benutzung von eesy im Rahmen des vom Inserenten gewählten Leistungs-Pakets über einen Internet-Browser auf dem CDH eService-Server.
(2.2)
Die Lizenz ist nicht auf Dritte übertragbar, sondern gilt nur für den Inserenten als Nutzer. Der Inserent ist weiter nicht berechtigt, eesy Dritten zugänglich zu machen.
(2.3)
Der Inserent erhält von eesy für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung des Internet-Programms von eesy (Lizenz) online via Internet-Browser auf dem CDH eService-Server. Der Begriff "Programm" umfasst das Originalprogramm sowie Teile des Programms selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien.
(2.4)
Der Inserent verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der eesy nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält.
3 Urheberrecht
(3.1)
eesy ist urheberrechtlich geschützt; die aus dem Urheberrecht resultierenden Rechte, stehen eesy bzw. der CDH eService zu. eesy enthält urheberrechtlich geschütztes Material sowie Betriebsgeheimnisse, zu deren Wahrung der Inserent sich verpflichtet. Es ist verboten, eesy zu dekompilieren, rückassemblieren oder auf andere Weise in allgemein lesbare Form umzuwandeln, sowie eesy oder Teile der Software, sowie hieraus abgeleitete Produkte zu ändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, weiterzuverkaufen, zu überlassen oder herzustellen.
(3.2)
Das Urheberrecht umfasst insbesondere den Programmcode, die Dokumentation, das Erscheinungsbild, die Struktur und Organisation der Programmdateien, den Programmnamen, Logos und andere Darstellungsformen innerhalb der Internet-Software eesy. Jede nicht ausdrücklich genehmigte Vervielfältigung, Nutzung, Weitergabe, Änderung oder Wiedergabe des Inhaltes der Internet-Software eesy ist untersagt. Das Handbuch sowie sonstige zur Software gehörende Schriftstücke sind urheberrechtlich geschützt. Jede Vervielfältigung, Änderung oder Weitergabe des Schriftmaterials ist verboten und wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.
(3.3)
Der Inserent darf Urheberrechtsvermerke von eesy nicht verändern oder entfernen.
(3.4)
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 3.1 bis 3.3 geregelten Pflichten verspricht der Inserent eesy eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 Euro.
4 Dauer der Lizenz
Die Einräumung der Lizenz ist auf die Vertragslaufzeit befristet. Die Lizenz verliert automatisch ihre Wirksamkeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn der Inserent gegen irgendeine Bestimmung dieser Lizenzbedingungen verstoßen.
5 Begrenzte Garantie
(5.1)
eesy garantiert für einen Zeitraum von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Übergabe, dass eesy hinsichtlich seiner Funktionsweise im wesentlichen der Programm-Beschreibung im begleitenden Schriftmaterial entspricht. eesy weist den Inserenten darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software vollständig fehlerfrei zu erstellen. eesy garantiert nur die Funktion der Internet-Software eesy, wenn die vorgeschriebenen Systemvoraussetzungen vom Inserenten erfüllt werden. Im Fall einer berechtigten Mängelrüge behält sich eesy vor, insgesamt drei Nachbesserungen durchzuführen bzw. im Falle des endgültigen Scheiterns der Nachbesserung Wandelung oder Minderung nach Wahl des Anwenders vorzunehmen. Keine Haftung wird dafür übernommen, dass eesy für die Zwecke des Anwenders geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet.
(5.2)
Im Rahmen der schriftlichen Mängelrüge sind konkrete Angaben dahingehend zu machen, mit welchem Inhalt und Ziel eesy vertragsgemäß betrieben werden sollte, welche und wie viele Arbeitsschritte vorgenommen worden sind und, soweit vorhanden, mit welchen Fehlermeldungen eesy reagiert hat. Ferner muss bei einer Mängelrüge die vollständige eingesetzte Hard- und Softwaregesamtkonfiguration benannt werden, in deren Umgebung eesy genutzt wird.
(5.3)
Angaben im Handbuch und/oder im Werbematerial, die sich auf Erweiterungsmöglichkeiten von eesy beziehen oder auf verfügbares Zubehör, sind unverbindlich, insbesondere weil die einzelnen Module von eesy ständiger Anpassung unterliegen und sich die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können.
(5.4)
Über diese Gewährleistung hinaus haftet eesy nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet eesy nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Diese Haftungsbegrenzung gilt bei Haftung aus leichter Fahrlässigkeit auch im Fall eines anfänglichen Unvermögens auf Seiten von eesy. Eine Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(5.5)
Im Falle einer Inanpruchnahme von eesy aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Anwenders angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung.
6 Sonstiges
Dieser Lizenzvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern zulässig ist München als Erfüllungs- und Gerichtsstand vereinbart. Für den Fall, dass Bestimmungen dieses Lizenzvertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr durch eine solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen dieser Lizenzvereinbarung bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.